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Küchenkauf und Finanzierung: Rechtliche Vorteile bei Mängeln und Verzug

08.11.2024 - 2 Minuten Lesezeit 

Man kann es nicht beschönigen: Der Kauf einer neuen Küche ist eine teure Angelegenheit, die sich häufig nur mittels einer der vielfach direkt im Küchenhaus angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten realisieren lässt.

Sollte es nach Kauf zu Problemen mit der Küche aufgrund von Lieferverzug oder Sachmängeln kommen, so kann die erfolgte Finanzierung jedoch zu einem unerwarteten rechtlichen Vorteil führen.

Da Küchenkauf und Finanzierungen in ihrem Ursprung und Zwecke voneinander abhängen spricht man von einem sogenannten “verbundenen Geschäft”, dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass das eine nicht ohne das andere bestehen kann.

Sollte der Küchenverkäufer eine Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund des Verzuges oder der Mängel ablehnen, so lohnt es sich häufig, einen genauen Blick in den Finanzierungsvertrag zu werfen.

Bereits grundsätzlich ist bei Finanzierungsverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen und ordnungsgemäß über dieses zu belehren. Der Teufel steckt jedoch mal wieder im Detail: Häufig entspricht die erfolgte Belehrung nicht den erforderlichen Anforderungen. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und der Vertrag auch noch Wochen oder gar Monate später widerrufen werden kann.

Aufgrund der Verbundenheit des Finanzierungsvertrages mit dem Küchenvertrag wäre in einem solchen Fall auch grundsätzlich der Küchenkaufvertrag rückabzuwickeln, unabhängig von jeder Frage nach Verzug oder Mängeln.

Sprechen Sie uns an, um prüfen zu lassen, ob diese Möglichkeit auch für Sie besteht.

Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Roland Kirsten

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