
Kaufpreis Minderungsrechner
Haben Sie Mängel an Ihrer Einbauküche entdeckt und möchten den Kaufpreis anpassen?
Kein Problem!
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Mit unserem Minderungsrechner können Sie schnell und unkompliziert berechnen, wie viel Ihnen zusteht – und das ohne komplizierte Formeln. Behalten Sie Ihre Küche und sichern Sie sich eine faire Lösung!
Willkommen zu unserem praktischen Minderungsrechner, der Ihnen dabei hilft, den Kaufpreis Ihrer Einbauküche im Falle eines Mangels zu mindern. Egal ob es sich um beschädigte Oberflächen, fehlerhafte Geräte oder nicht eingehaltene Lieferbedingungen handelt – mit unserem Tool ermitteln Sie schnell und unkompliziert, wie viel Ihnen zusteht.
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Wie funktioniert der Minderungsrechner?
Unser Rechner basiert auf einer einfachen Formel, die die Wertminderung Ihrer Küche aufgrund des Mangels berücksichtigt:
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Geben Sie den ursprünglichen Kaufpreis Ihrer Einbauküche ein
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Schätzen Sie den aktuellen Wert Ihrer Küche unter Berücksichtigung des Mangels
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Erhalten Sie sofort den Betrag, um den der Kaufpreis gemindert werden kann
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Warum ist der Minderungsrechner hilfreich?
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Rechtliche Klarheit: Sie erhalten einen konkreten Anhaltspunkt für Verhandlungen mit dem Verkäufer
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Schnelle Berechnung: Kein umständliches Rechnen – unser Tool erledigt das für Sie
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Transparenz: Verstehen Sie genau, wie sich der Mangel auf den Wert Ihrer Küche auswirkt
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Wann sollte die Kaufpreisminderung genutzt werden?​
Die Kaufpreisminderung ist eine rechtlich zulässige Möglichkeit, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der den Wert oder die Funktionalität Ihrer Einbauküche beeinträchtigt, Sie die Küche jedoch trotzdem behalten möchten.
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Probieren Sie den Minderungsrechner jetzt aus und machen Sie den ersten Schritt zu einer gerechten Lösung!
Beispiel für die Berechnung der Minderung des Kaufpreises
Herr Müller kauft per Kaufvertrag eine Küche zu einem Preis von 25.000 Euro. Er hat damit vermeintlich ein Schnäppchen gemacht, denn laut einer unabhängigen Wertermittlung hat die Küche in diesem Zustand einen Wert von 30.000 Euro.
Nach kurzer Zeit stellt Herr Müller allerdings einen größeren Mangel an der Küche fest, der dazu führt, dass die Küche nur noch einen Wert von 20.000 Euro hat.
Aufgrund dieses erheblichen Mangels könnte er eigentlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er möchte die Küche aber gerne behalten und den ursprünglichen Kaufpreis aufgrund des Mangels herabsetzen, also mindern.